Jakobskreuzkraut

Christian Fischer [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], from Wikimedia Commons
Christian Fischer [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], from Wikimedia Commons

In den letzten Jahren hat sich das als sehr giftig eingestufte Jakobskreuzkraut stark verbreitet. Es ist sehr gefährlich für Weidetiere. Das Gift reichert sich in der Leber an und wird nicht abgebaut, so dass sich viele kleine Mengen summieren und Pferde und Rinder töten können.

Es gilt auch für den Menschen als giftig. Es ist noch umstritten, ob beim Menschen das Gift über Hautkontakt aufgenommen wird. Daher wird es auf jeden Fall empfohlen, bei der Beseitigung des Krautes Handschuhe zu tragen.

Nun haben wir in der Nähe unseres Kleingartengebietes keine Weiden für Pferde und Rinder. Dennoch geht es darum, die weitere Ausbreitung des Jakobkreuzkrautes zu verhindern. So sind wir alle aufgefordert, das Jakobskreuzkraut in unseren Parzellen und auf den Wegen zu beseitigen.

Das Kraut ist i.d.R. zweijährig, bildet im ersten Jahr eine bodennahe Rosette mit rundlichen geschlitzten Blättern und blüht noch nicht. Im zweiten Jahr wird es zwischen 30 und 100 cm groß, die Blätter werden länglicher und stark geschlitzt. Es  bildet von Juli bis September schöne sternförmige gelbe Blüten aus. In diesem Jahr fängt es bereits jetzt – Mitte Juni – an zu blühen. Über die daraus entstehenden Samen verteilt es sich weitläufig.

Die Beseitigung des Krautes ist nicht ganz einfach. Es hat lange Pfahlwurzeln mit kleinen, seitlichen Fadenwurzeln. Wird nicht die gesamt Wurzel ausgegraben, bilden sich aus den im Boden gebliebenen Wurzelteilen neue Pflanzen. Durch das Abmähen der Pflanze wird sie noch robuster und treibt kräftiger wieder aus. Wenn mit dem Mähen gewartet wird, bis das Kraut anfängt zu blühen, ist die Pflanze dadurch geschwächt und neigt weniger zum erneuten Austreiben. Wenn es sich um vereinzelte Pflanzen handelt, ist großzügiges Ausgraben die beste Möglichkeit, es langfristig zu beseitigen. Dabei sollten unbedingt Handschuhe getragen werden.

Das Kraut darf nicht auf den Kompost und in den Biomüll. Man sollte es in einer geschlossenen Tüte in den Hausmüll geben oder verbrennen.

Wenn man in eine Suchmaschine eingibt: „Jakobskreuzkraut beseitigen“, kommen viele Seiten, auf denen man sich weiter informieren kann.

Heckenschnitt

Um den 24.06. herum wird der zweite Heckenschnitt empfohlen, da dann die Hecken ihren zweiten Jahresaustrieb haben. Allerdings ist nur ein Pflegeschnitt erlaubt, der die Hecke schonend in Form bringt. Stärkere Rückschnitte sollte man im Januar oder Februar zum ersten Schnitt vornehmen. Dadurch werden sie dichter und kräftiger.

 

Der Heckenschnitt ist vom 01. März bis 30. September laut Bundesnaturschutzgesetz, abgesehen von Ausnahmen, verboten, da während dieser Zeit Vögel in den dichten Pflanzen brüten. Vor jedem Schnitt muss daher die Hecke auf Nester kontrolliert werden und der Schnitt darf nur den jährlichen Zuwachs beseitigen.

Gemeinschaftsarbeit

Die Gemeinschaftsarbeit soll nicht nur dem Zweck dienen, das Vereinsgelände schöner und sicherer zu machen und anstehende Aufgaben zu erledigen. Es soll vielmehr auch unsere Gemeinschaft stärken und dazu führen, dass sich die Mitglieder besser kennen lernen und in netter Runde zusammen kommen. Es wird also nicht im Akkord gearbeitet und es gibt durchaus auch mal Kaffee und Kuchen oder Brötchen zwischendurch.

Wer an einem der Termine teilnehmen möchte, kann hier eine Nachricht mit dem Wunschtermin schreiben. Die Termine findet ihr hier.